Registriere dich im DG Nutrition Online-Shop und erhalte 5 % Rabatt auf deinen ersten Einkauf.

BESCHWERDEVERFAHREN

Online-Geschäft https://www.dgnutrition.sk/

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Dieses Reklamationsverfahren wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg. über das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner geänderten Fassung (nachstehend "Bürgerliches Gesetzbuch" genannt), dem Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz in seiner geänderten Fassung (nachstehend "Verbraucherschutzgesetz" genannt), dem Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrags in der geänderten Fassung und das Gesetz Nr. 22/2004 Slg. über den elektronischen Geschäftsverkehr in der geänderten Fassung. Und regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer, das ist:

1.2 Der Verkäufer ist die Gesellschaft

Firmenname: Muscle Company, s.r.o.
Eingetragener Sitz: Kutuzovova 17, Bratislava - Nové Mesto 831 03, Slowakische Republik
Eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung Sro, Eintrag Nr. 106881/B
IČO: 500 054 21
UST-IDNR.: 2120144378
UMSATZSTEUERNUMMER: SK2120144378
Bankverbindung: SK90 0900 0000 0050 7849 5851
Verkäufer ist Mehrwertsteuerzahler /Mehrwertsteuer/

(im Folgenden auch "Verkäufer" genannt ) und jede Person, die ein Käufer von Waren oder Dienstleistungen ist, die vom Verkäufer auf der Website des Verkäufers angeboten werden, und die in der Position eines Verbrauchers im Sinne der Bestimmungen der auf der Website des Verkäufers veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dieser Reklamationsordnung und der einschlägigen Gesetze handelt, die den Verbraucher im Sinne der geltenden Gesetzgebung der Slowakischen Republik definieren, insbesondere der folgenden Gesetze: Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Fernabsatzvertrages oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrages, in der jeweils gültigen Fassung, Gesetz Nr. 250/2007 Slg. Nr. 40/1964 Slg. Zivilgesetzbuch in der geänderten Fassung

1.3 Der Verkäufer ist per E-Mail und telefonisch zu erreichen:

  • E-Mail: info@dgnutrition.sk
  • Telefon: +421919333999

1.4 Die Anschrift für die Übersendung von Unterlagen, Beschwerden, Rücktritten von Verträgen usw. lautet:

  • Muscle Company, s.r.o., Vajnorská 98/B Bratislava - Nové Mesto 831 04 Bratislava, Slowakische Republik

1.5 Das vorliegende Reklamationsverfahren regelt die Rechte und Pflichten des Käufers, der ein Verbraucher ist, bei der Ausübung der Rechte aus Mängeln der Ware (Waren) oder Dienstleistungen im Rahmen eines Fernabsatzvertrags, der mit dem Verkäufer über den E-Shop www.dgnutrition.sk abgeschlossen wurde.

1.6 Der Käufer ist jede Person (natürliche oder juristische Person), die mit dem Verkäufer über die Website des Verkäufers oder andere Fernkommunikationsmittel einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.

1.7 Ein Verbraucher ist ein Käufer, der eine natürliche Person ist und der beim Abschluss eines Kaufvertrags über die Website des Verkäufers nicht im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt.

1.8 Dieses Reklamationsverfahren regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern, die Verbraucher sind, und dem Verkäufer. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 4.12 dieser Reklamationsordnung (Erklärung des Verkäufers zur Gewährleistungsfrist, wenn der Käufer nicht als Verbraucher handelt).

1.9. Produkte (im Folgenden auch als "Artikel" oder "Produkte" bezeichnet) sind Waren, Dienstleistungen, die zum Verkauf bestimmt sind und auch auf der Website des Verkäufers veröffentlicht werden.

II. Referenzen

2.1. Neben den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40 unterliegt die Haftung des Verkäufers für Mängel an Waren oder Dienstleistungen (sowie andere Rechtsverhältnisse, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben können) gegenüber natürlichen Personen, die beim Abschluss eines Kaufvertrags nicht im Rahmen ihres Unternehmens handeln (Verbraucher), den folgenden allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes Nr./1964 Slg. und des Bürgerlichen Gesetzbuches in der geltenden Fassung, sowie den speziellen Vorschriften, insbesondere dem Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers abgeschlossenen Vertrags und dem Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz.

2.2 Die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anwendung der Mängelhaftungsrechte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergeben, der eine juristische Person oder ein natürlicher Unternehmer ist, der im Rahmen seines Unternehmens handelt /Personen, die nicht in der Position eines Verbrauchers sind/, richten sich nach dem Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Punkt 4.12. dieses Reklamationsverfahrens (Erklärung des Verkäufers über die Garantiezeit, wenn der Käufer nicht als Verbraucher handelt)

2.3 Gemäß §3, Absatz 1, Buchstabe n), Gesetz Nr. 102/2014 Slg. Der Verkäufer informiert den Verbraucher, dass es keine speziellen einschlägigen Verhaltenskodizes gibt, zu denen sich der Verkäufer verpflichtet hat, wobei unter einem Verhaltenskodex eine Vereinbarung oder ein Regelwerk zu verstehen ist, das das Verhalten des Verkäufers festlegt, der Verkäufer sich verpflichtet hat, diesen Verhaltenskodex in Bezug auf eine oder mehrere bestimmte Geschäftspraktiken oder Geschäftsbereiche einzuhalten, wenn diese nicht gesetzlich oder durch andere Rechtsvorschriften oder durch Maßnahmen einer Behörde vorgesehen sind), zu deren Einhaltung sich der Verkäufer verpflichtet hat, und die Art und Weise, wie der Verbraucher diese kennenlernen oder deren Text erhalten kann.

III. Haftung des Verkäufers für Mängel an Produkten (Waren und Dienstleistungen)

3.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache (Ware) oder Dienstleistung in Übereinstimmung mit dem abgeschlossenen Kaufvertrag zu liefern, d.h. in der geforderten Qualität, Menge und ohne Mängel (sachlich, rechtlich).

3.2 Der Verkäufer haftet für Mängel an der verkauften Sache oder Leistung ab Eingang beim Käufer. Bei ungebrauchter Ware haftet der Verkäufer für Mängel, die nach Erhalt der Ware innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten (Garantie). Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, Mängel an der Ware oder Leistung unverzüglich gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Bei gebrauchten Waren haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die durch deren Gebrauch oder Abnutzung entstanden sind. Bei Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, haftet der Verkäufer nicht für den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde.

3.3 Der Käufer ist berechtigt, die verkaufte Sache oder Dienstleistung vor der Abnahme zu prüfen.

IV. Gewährleistungsfrist

4.1 Die Gewährleistungsfristen beginnen mit der Übergabe des Kaufgegenstandes oder der Leistung an den Käufer. Soll der Kaufgegenstand durch einen anderen Unternehmer als den Verkäufer in Betrieb genommen werden, beginnt die Gewährleistungsfrist erst ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, sofern der Käufer die Inbetriebnahme spätestens innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Gegenstandes veranlasst und die zur Durchführung der Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht hat.

4.1.1 Der Käufer muss die Rechte der Mängelhaftung für verderbliche Waren spätestens am Tag nach dem Kauf ausüben; andernfalls erlöschen die Rechte.

4.2 Soweit es sich nicht um verderbliche oder gebrauchte Sachen handelt, haftet der Verkäufer für Mängel, die nach Abnahme der Sache innerhalb der Gewährleistungsfrist (Garantie) auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Ist auf der verkauften Sache, ihrer Verpackung oder der ihr beigefügten Gebrauchsanweisung eine Verwendungsdauer angegeben, so läuft die Gewährleistungsfrist nicht vor Ablauf dieser Frist ab.

4.3 Ist die Sache gebraucht, können Käufer und Verkäufer eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbaren, die jedoch nicht weniger als 12 Monate betragen darf.

4.4 Für Gegenstände, die für eine längere Nutzung vorgesehen sind, sehen Sonderregelungen eine Gewährleistungsfrist von mehr als 24 Monaten vor. Eine Gewährleistungsfrist von mehr als 24 Monaten kann sich auch nur auf einen Teil der Sache beziehen.

4.5 Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, eine schriftliche Garantie (Garantieschein) abzugeben. Wenn die Beschaffenheit der Sache es zulässt, genügt es, anstelle eines Garantiescheins einen Kaufbeleg auszustellen.

4.6 Der Verkäufer kann durch eine Erklärung im Garantieschein, der dem Käufer ausgehändigt wird, oder in einer Werbung eine Garantie gewähren, die über den Umfang der in diesem Gesetz vorgesehenen Garantie hinausgeht. Der Verkäufer hat die Bedingungen und den Umfang einer solchen Garantie im Garantieschein anzugeben.

4.7 Gewährleistungsfristen beginnen mit der Abnahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer. Soll der Kaufgegenstand durch einen anderen Unternehmer als den Verkäufer in Betrieb genommen werden, so beginnt die Gewährleistungsfrist erst mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, sofern der Käufer die Inbetriebnahme spätestens innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Gegenstandes veranlasst und die für die Durchführung der Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht hat.

4.8 Wird eine neue Ware gegen eine neue Ware ausgetauscht, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Erhalt der neuen Ware neu zu laufen.

4.9 Wenn ein Teil einer neuen Sache ersetzt wird, sofern die Beschaffenheit der Sache dies zulässt. Die Gewährleistungsfrist für diesen Teil beginnt mit dem Erhalt der neuen Sache neu zu laufen. Dasselbe gilt, wenn ein Teil der Sache, für die eine Garantie gewährt wurde, ersetzt wird.

4.10. Die Gewährleistungsrechte für Mängel der Ware, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt werden.

4.11. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Ware beanstandet worden ist. Die Rechte der Mängelhaftung an der Ware, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt werden.

4.12. Im Einklang mit § 429 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. über das Handelsgesetzbuch in der geltenden Fassung erklärt der Verkäufer, dass er im Falle der Länge der Garantiezeit in den Handelsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der nicht als Verbraucher handelt, die Garantie für die Qualität der Waren und Dienstleistungen für die Dauer von 12 Monaten übernimmt.

Der Käufer muss die Rechte der Mängelhaftung für verderbliche Waren spätestens am Tag nach dem Kauf ausüben, andernfalls erlöschen die Rechte.

Die Garantiefrist beginnt gemäß den Bestimmungen von Art. IV, Punkt 4.1 des vorliegenden Reklamationsverfahrens.

V. Verfahren für die Ausübung der Mängelhaftung (Beanstandungen)

5.1 Der Käufer ist berechtigt, die Rechte der Mängelhaftung an der Ware, Ware oder Dienstleistung bei der Firma Muscle, s.r.o., Vajnorská 98/B Bratislava - Nové Mesto 831 04 Bratislava, Slowakische Republik, geltend zu machen.

Der Käufer kann das Recht auf Reklamation immer persönlich in einer der Niederlassungen des Verkäufers, wo die Annahme der Reklamation aufgrund der Beschaffenheit der Ware möglich ist, oder am Sitz des Verkäufers oder über Dritte wie Transportunternehmen, Versandhäuser, die Slowakische Post usw. in Anspruch nehmen. Das besagte Formular ist auf der Website des Verkäufers frei zugänglich.

Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, bei der Reklamation eine Rechnung, einen Garantieschein oder ein anderes Dokument vorzulegen, das den Kauf der reklamierten Waren oder Dienstleistungen vom Verkäufer belegt. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, bei der Reklamation den Mangel der Ware oder Dienstleistung zu beschreiben.

5.1.1 Wenn der Käufer Waren oder Dienstleistungen nicht persönlich reklamiert, empfiehlt der Verkäufer dem Käufer, die Ware zusammen mit einer detaillierten Beschreibung des Warenmangels und einem Dokument, das den Kauf der Ware beim Verkäufer belegt (z.B. Zahlungsnachweis, Rechnung, Garantiekarte), zu schicken, um die Reklamationsabwicklung zu beschleunigen.

5.1.2 Im Falle einer Reklamation empfiehlt der Verkäufer, die Ware per Einschreiben zu versenden. Der Verkäufer empfiehlt, die Ware nicht per Nachnahme zu versenden, da diese vom Verkäufer nicht akzeptiert wird.

5.1.3 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher bei der Geltendmachung einer Reklamation eine Bestätigung auszustellen. Erfolgt die Reklamation im Wege der Fernkommunikation, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher die Reklamationsbestätigung unverzüglich zuzustellen; ist eine unverzügliche Zustellung nicht möglich, muss die Bestätigung unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit dem Nachweis der Reklamation zugestellt werden; die Reklamationsbestätigung muss nicht zugestellt werden, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, die Reklamation auf andere Weise nachzuweisen.

5.1.4 Der Verkäufer ist verpflichtet, ein schriftliches Dokument über die Behandlung der Reklamation spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation auszustellen, spätestens jedoch zusammen mit dem Dokument über die Behandlung der Reklamation, wenn die Frist für die Behandlung der Reklamation ab dem Datum des Eingangs des Reklamationsgegenstandes beim Verkäufer zu laufen begann.

5.1.5 Die Erledigung einer Reklamation bedeutet den Abschluss des Reklamationsverfahrens durch Übergabe der reparierten Ware, Ersatz der Ware, Rückerstattung des Kaufpreises der Ware, Zahlung eines angemessenen Preisnachlasses auf die Ware, schriftliche Aufforderung zur Übernahme der Leistung oder begründete Ablehnung der Reklamation,

5.2 Die Erledigung der Reklamation berührt nicht das Recht des Verbrauchers auf Schadensersatz aufgrund einer Sonderregelung.

5.3 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Art und Weise der Reklamationserledigung gemäß § 2 (m) des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. in der gültigen Fassung (unter der Erledigung der Reklamation wird die Beendigung des Reklamationsverfahrens durch die Übergabe des reparierten Produkts, den Ersatz des Produkts, die Rückerstattung des Kaufpreises des Produkts, die Zahlung eines angemessenen Preisnachlasses auf das Produkt, die schriftliche Aufforderung zur Übernahme der Leistung oder ihre begründete Ablehnung verstanden) unverzüglich, in komplizierten Fällen spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen ab dem Datum der Reklamation, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplizierte technische Beurteilung des Zustands des Produkts oder der Dienstleistung erforderlich ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation zu erledigen. Nach der Festlegung der Art und Weise der Reklamationsbearbeitung wird die Reklamation unverzüglich bearbeitet; in begründeten Fällen kann die Reklamation später bearbeitet werden; die Bearbeitung der Reklamation darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Reklamation dauern. Erfolgt die Annahme des Reklamationsgegenstandes durch den Verkäufer an einem Tag, der nach dem Datum der Reklamation liegt, so beginnen die Fristen für die Bearbeitung der Reklamation gemäß diesem Absatz ab dem Datum der Annahme des Reklamationsgegenstandes durch den Verkäufer zu laufen, spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Annahme des Reklamationsgegenstandes verhindert oder unterbindet. Nach Ablauf der Frist für die Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder das Produkt (den Gegenstand der Reklamation) durch ein neues Produkt ersetzen zu lassen.

5.4 Wenn der Verbraucher ein Produkt innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf reklamiert hat, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf der Grundlage eines fachlichen Gutachtens ablehnen; unabhängig vom Ergebnis des fachlichen Gutachtens kann der Verbraucher nicht verpflichtet werden, die Kosten des fachlichen Gutachtens oder andere mit dem fachlichen Gutachten verbundene Kosten zu tragen. Der Verkäufer übermittelt dem Verbraucher spätestens 14 Tage nach dem Datum der Reklamation eine Kopie der fachlichen Beurteilung, die die Ablehnung der Reklamation begründet.

5.5 Wenn der Verbraucher das Produkt nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Kauf reklamiert und der Verkäufer die Reklamation abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation beglichen hat, verpflichtet, in der Reklamationsabwicklung anzugeben, an wen der Verbraucher das Produkt zur fachlichen Begutachtung schicken kann. Wird das Produkt zur Begutachtung an eine benannte Person geschickt, so gehen die Kosten für die Begutachtung sowie alle anderen damit verbundenen Kosten, die vernünftigerweise anfallen, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung zu Lasten des Verkäufers. Weist der Verbraucher durch das Gutachten die Haftung des Verkäufers für den Mangel nach, kann er den Anspruch erneut geltend machen; die Gewährleistungsfrist läuft während der Durchführung des Gutachtens nicht ab. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach der Geltendmachung des Anspruchs die Kosten für das Gutachten sowie alle damit verbundenen Kosten zu erstatten, die in angemessener Weise entstanden sind. Eine erneut geltend gemachte Forderung kann nicht zurückgewiesen werden.

5.6 Der Verbraucher hat Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten (insbesondere der vom Verbraucher bei der Rücksendung der reklamierten Waren gezahlten Portokosten), die ihm im Zusammenhang mit der Ausübung seiner legitimen Rechte aus der Mängelhaftung für Waren und Dienstleistungen entstehen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag wegen eines Mangels der Waren oder Dienstleistungen hat der Verbraucher auch Anspruch auf Erstattung der Kosten für diesen Rücktritt.

5.7 Die Anforderungen an eine professionelle Bewertung gemäß Abschnitt 5.4 dieses Artikels:

  • (a) Identifizierung der Person, die das Gutachten erstellt,
  • (b) die genaue Bezeichnung des betreffenden Produkts,
  • (c) eine Beschreibung des Zustands des Erzeugnisses,
  • (d) das Ergebnis der Bewertung,
  • (e) das Datum des Sachverständigengutachtens.

5.8 Wenn die Beschaffenheit des Produkts es zulässt, muss der Verbraucher das Produkt bei der Reklamation an den Verkäufer (die benannte Person) übergeben. Wenn die Beschaffenheit des Produkts die Übergabe des Produkts an den Verkäufer (die benannte Person) nicht zulässt, kann der Verbraucher bei der Reklamation die Beseitigung des Mangels an dem Ort, an dem sich das Produkt befindet, verlangen oder mit dem Verkäufer (der benannten Person) die Art des Transports des Produkts vereinbaren.

5.9 Der Zeitraum von der Ausübung des Mängelhaftungsrechts bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer nach erfolgter Reparatur zur Übernahme der Sache verpflichtet war, wird nicht in die Gewährleistungsfrist eingerechnet. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung über die Ausübung des Rechts durch den Käufer sowie über die Reparatur und die Dauer der Reparatur auszustellen.

VI. Rechte des Käufers bei der Ausübung von Mängelhaftungsrechten

6.1 Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer das Recht, diesen kostenlos, rechtzeitig und ordnungsgemäß beseitigen zu lassen. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.

6.2 Der Käufer kann anstelle der Beseitigung des Mangels den Ersatz der Sache oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Sache betrifft, den Ersatz des Teils verlangen, es sei denn, dass dem Verkäufer ein im Verhältnis zum Preis der Sache oder zur Schwere des Mangels unverhältnismäßiger Aufwand entsteht.

6.3 Der Verkäufer kann anstelle der Beseitigung des Mangels stets die mangelhafte Sache durch eine einwandfreie ersetzen, wenn dies für den Käufer keine schwerwiegenden Unannehmlichkeiten mit sich bringt.

6.4 Liegt ein Mangel vor, der nicht beseitigt werden kann und der die ordnungsgemäße Nutzung der Sache als mangelfreie Sache verhindert, hat der Käufer das Recht, die Sache umzutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn es sich um behebbare Mängel handelt, der Käufer die Sache aber wegen des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

6.5. Bei anderen nicht behebbaren Mängeln hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass auf die Ware.

VII. Schlussbestimmungen

7.1 Die vorliegende Beschwerdepolitik ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzrichtlinie und des Datenschutzhinweises dieser Website. Die Dokumente - Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinie und Datenschutzhinweis dieser Website - werden auf der Domain der Website des Verkäufers veröffentlicht.

7.2 Im Falle einer Änderung des Reklamationsverfahrens gilt für die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags bis zu dessen Beendigung gültige und wirksame Reklamationsverfahren.

7.3 Dieses Reklamationsverfahren ist zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers am 01.07.2023 gültig und wirksam.

Das vollständige Dokument im PDF-Format herunterladen